


Mieten
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen als Vermieter oder Mieter in sämtlichen Fragen des Miet- und Pachtrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die rechtliche Begleitung während des laufenden Mietverhältnisses sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Konfliktfall.
Wir unterstützen insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen und vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten über Kündigungen, Mängel oder Nebenkosten.
• Miet- und Pachtverträge
• Kündigung
• Mietzinserhöhung und -herabsetzung
• Mängelrechte und Mietzinsreduktion
• Missbräuchliche Mietzinse
• Nebenkosten
• Eigenbedarf
• Erstreckung des Mietverhältnisses
• Ausweisung von Mietern
• Nachmieter/vorzeitige Kündigung
• Geschäftsmiete

