


Arbeit
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, begleiten bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis und beraten bei Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen. Unser Ziel ist es, rechtlich fundierte und gleichzeitig praxisnahe Lösungen zu finden, die den individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden.
Dank unserer Erfahrung im privaten wie auch im öffentlichen Arbeitsrecht können wir auch komplexe Fragestellungen kompetent begleiten und beraten.
• Arbeitsverträge und Personal-Reglemente
• Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse
• Vergütungs- und Bonusregelungen
• Mobiles Arbeiten
• Überstunden/Überzeit
• Konkurrenzverbote
• Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
• Kündigung
• Aufhebungsvereinbarungen, Freistellungen
• Arbeitszeugnis

