


Bauen
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinwesen in sämtlichen Fragen des Bau- und Planungsrechts. Mit fundierter Expertise begleiten wir Bauprojekte von der Planung über die Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Unsere Tätigkeit umfasst das öffentliche Bau- und Planungsrecht, das private Baurecht sowie das Vergabe- und Submissionsrecht. Wir unterstützen in Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren, gestalten und prüfen Verträge (Werkverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Generalunternehmerverträge) und vertreten bei Mängelstreitigkeiten sowie Bauhandwerkerpfandrechten.
Zudem beraten und vertreten wir in Fragen des Stockwerkeigentums und Nachbarschaftsrechts sowie im Enteignungsrecht und bei immobilienrechtlichen Fragestellungen.
• Bauverträge
• Baubewilligungen
• Ein-, Um- und Rückzonungen
• Enteignung
• Nachbarschaftsrecht
• Stockwerkeigentum
• Dienstbarkeiten (Bau-, Wegrechte)
• Bauhandwerkerpfandrecht
• Mängelrechte
• Vergaberecht
• "Lex Koller"
