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Bauen

Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinwesen in sämtlichen Fragen des Bau- und Planungsrechts. Mit fundierter Expertise begleiten wir Bauprojekte von der Planung über die Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Unsere Tätigkeit umfasst das öffentliche Bau- und Planungsrecht, das private Baurecht sowie das Vergabe- und Submissionsrecht. Wir unterstützen in Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren, gestalten und prüfen Verträge (Werkverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Generalunternehmerverträge) und vertreten bei Mängelstreitigkeiten sowie Bauhandwerkerpfandrechten.

Zudem beraten und vertreten wir in Fragen des Stockwerkeigentums und Nachbarschaftsrechts sowie im Enteignungsrecht und bei immobilienrechtlichen Fragestellungen.

• Bauverträge
• Baubewilligungen
• Ein-, Um- und Rückzonungen
• Enteignung
• Nachbarschaftsrecht
• Stockwerkeigentum
• Dienstbarkeiten (Bau-, Wegrechte)
• Bauhandwerkerpfandrecht
• Mängelrechte
• Vergaberecht
• "Lex Koller"

Ihr Experte

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Rechtsanwalt, lic. iur.


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